Allgemeine Kriterien

Ausgestellt: 5. September 2000 Revidiert: 17. Juni 2002

Allgemein
  1. Der Betrieb soll Ziele seiner Umweltarbeit definieren.
  2. Der Betrieb soll ein internes Kontrollsystem in den Bereichen Gesundheit, Umweltschutz und Sicherheit etabliert haben, das auch in der Praxis funktioniert.
  3. Alle behördlich festgesetzten Grenzwerte für feste, flüssige und gasförmige Emissionen sind einzuhalten.
  4. Alle Mitarbeiter sind fortlaufend über Maßnahmen informiert zu halten und in geeigneter Weise zu motivieren, um die Arbeitsplatzverhältnisse zu verbessern und den Betrieb umweltfreundlicher zu machen.
  5. Jeder Betrieb hat einen Umweltbeauftragten namentlich bekanntzugeben. Seine Aufgabe umfasst u.a. die Verfassung des jährlichen Umweltberichtes, Aktionen im Umweltbereich zu setzen und Mitarbeiter und Geschäftsleitung laufend zu informieren.
  6. Am Anfang jedes Jahres (Jänner, Februar) hat die Firma einen Umweltbericht mit Aktionsplan zu publizieren und an Angestellte und Geschäftsleitung zu verteilen. Der Umweltbericht ist auch an die für Umweltangelegenheiten zuständige Behörde binnen 1. März zu senden. Der Inhalt dieses Berichtes umfasst außer umweltrelevanten Daten auch Maßnahmen im Bereich Gesundheit und Sicherheit. Teil des Aktionsplans sind auch geplante Maßnahmen des laufenden Jahres (siehe auch Vorlage vom Internet)
Arbeitsplatz
  1. Der Betrieb soll Personal besitzen, das für die Gesundheit und Sicherheit der Angestellten zuständig ist (Betriebsarzt).
  2. Betriebslokale müssen über eine ausreichende Lüftung verfügen. Ventilationsanlagen müssen regelmäßig gereinigt und gewartet werden.
  3. Mindestens einmal pro Jahr sind Mitarbeitergespräche zu führen.
  4. Alle Arbeiten sind so zu gestalten, daß sie für Arbeitnehmer so wenig wie möglich eintönig sind. Körperhaltung und Art der Arbeit sind so flexibel wie möglich zu gestalten.
  5. Der Betrieb soll physische Aktivitäten (Sport) der Angestellten soweit wie möglich unterstützen.

    Produktionsbetriebe / Handwerksbetriebe
  6. Der Betrieb muß für Gesundheit und Sicherheit zuständiges Personal besitzen (Betriebsarzt).
  7. Schutzkleidung muß in ausreichender Anzahl und Qualität vorhanden sein.
  8. Alle Angestellten müssen eine Grundausbildung in Erste-Hilfe absolviert haben. Auffrischungskurse sind mindestens jedes zweite Jahr durchzuführen.
Einkauf und Materialverbrauch
  1. Beim Einkauf sind solche Waren und Dienstleistungen zu bevorzugen, die eine geringstmögliche Umwelbelastung mit sich führen.
  2. Alle Hauptlieferanten haben vom Betrieb definierte Kriterien zu erfüllen und die Erfüllung dieser Kriterien zu dokumentieren.
  3. Umweltfreundliche Büroartikel sind bevorzugt zu verwenden. Produkte mit anerkannten Umweltzertifikaten (Blauer Engel, EU-Umweltblume, Nordischer Schwan, österreichisches Umweltzeichen, usw. ) sind zu bevorzugen. Maßnahmen, die zu einer reduzierten Umweltbelastung führen (doppelseitiges Kopieren, E-Mail anstelle von Briefpost), sind im Bürobereich einzuführen.

    Neubau / Renovierung
  4. Geschäftslokale sind so zu gestalten, daß das Areal effektiv und flexibel genutzt werden kann.
  5. Materialien und Lüftungsinstallationen sind so zu wählen, daß ein zufriedenstellendes Innenklima erreicht wird.
  6. Materialien mit langer Haltbarkeit und solche, die leicht wiederverwendet oder -verwertet werden können, sind zu bevorzugen.
  7. Flexible Heizungssysteme, wie zum Beispiel Niedrigtemperatur - Fußbodenheizungen, sollten bevorzugt verwendet werden. Erneuerbare Energien sollen bei Neu- bzw. Umbauten in Erwägung gezogen werden.
Abfall

 

  1. Einwegartikel sind soweit wie möglich zu vermeiden.
  2. Lieferanten sind anzuweisen, die Verpackungsmenge soweit wie möglich zu reduzieren oder wenn möglich Waren in Mehrweggebinden anzuliefert. Ist das nicht möglich, soll Verpackung verwendet werden, die wiederverwertet werden kann. In diesem Fall sollte der Lieferant ersucht werden, die Verpackung wieder mitzunehmen.
  3. Jeder Betrieb hat mindestens drei Maßnahmen in die Wege zu leiten, um die Abfallmenge zu reduzieren. Im Falle einer Rezertifizierung sind mindestens 2 zusätzliche Maßnahmen zu dokumentieren.
  4. Der Umweltverantwortliche hat die Befolgung der Anweisungen für Abfall regelmäßig zu kontrollieren. Zweimal pro Jahr ist eine genaue Kontrolle der Abfallpraxis durchzuführen. Im Fall einer Abweichung sind Sofortmaßnahmen einzuleiten.
  5. Der Betrieb hat die lokal zu Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Abfallentsorgung und Mülltrennung zu benutzen. Wiederverwertbare Fraktionen wie organischer Abfall, Pappe, Papier, Plastik, elektrische Artikel, Glas, usw. sind getrennt zur Entsorgung abzuliefern.
  6. Spezialabfall ist in geeigneter Weise zu lagern und an Sondermüll-Entsorgungsunternehmen zu übergeben.
  7. Wenn möglich sind 60% der Abfallsmenge wiederzuverwerten.
  8. Alle Angestellten sind über die innerbetrieblichen Abfallmaßnahmen mittels Aussendung zu informieren.
Energie
  1. Der Energieverbrauch ist kontinuierlich zu überwachen.
  2. Der Betrieb hat eine einfache Energiesparanalyse durchzuführen und eine Liste mit möglichen Maßnahmen zu erarbeiten. Maßnahmen, die eine Amortisationszeit von bis zu 2 Jahren aufweisen, sind durchzuführen (auch für Betriebe in gemieteten Lokalen).
  3. Beträgt der Energieverbrauch des Unternehmens (ohne Transport) unter 200.000 kWh pro Jahr, so kann von einer einfachen Energieanalyse abgesehen werden. In diesem Falle ist die Energieeffizient durch Verwendung der Checkliste des Umweltleuchtturms (www.fyrtaarn.net) nachzuweisen. Maßnahmen mit einer Amortisationszeit von bis zu 2 Jahren sind durchzuführen.
  4. Umweltfreundliche Energiequellen sind unter (annähernd) gleichen Voraussetzungen zu bevorzugen.
Transport
  1. Angestellte sollen dazu aufgefordert werden, Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Fahrrad, zu Fuß gehen, öffentliche Verkehrsmittel) zu verwenden, oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Umweltfreundliches Pendeln ist finanziell zu unterstützen.
  2. Telefon- und Videokonferenzen können das Verkehrsaufkommen reduzieren und sind gegenüber herkömmlichen Treffen in Erwägung zu ziehen.
  3. Betriebe in Stadtzentren sollen nicht mehr Parkplätze haben als für den eigenen Betrieb notwendig sind.

    Betriebe mit eigenem Fuhrpark
  4. Unnötiger Verkehr ist durch geeignete Logistik zu verhindern.
  5. Andere Firmen sind zu kontaktieren, um Möglichkeiten der gemeinsamen Nutzung von Fahrzeugen auszuloten.
  6. Der Treibstoffverbrauch jedes einzelnen Fahrzeuges ist kontinuierlich zu überwachen. Geeignete Maßnahmen sind zu ergreifen, um unnötig hohen Verbrauch zu verhindern.
  7. Alle Fahrer sind anzuweisen, Motoren nicht im Leerlauf laufen zu lassen.
  8. Bei allen Fahrzeugen ist zu ermitteln, ob eine Motorheizung eingebaut werden kann/soll. Motorheizungen sind im Winterhalbjahr zu verwenden, um die Kaltlaufphase des Motors zu reduzieren, in der der Treibstoffverbrauch und die Schadstoffemissionen am höchsten sind.
  9. Alle Fahrzeuge sollen im Winter mit Winterreifen ohne Spikes ausgestattet sein.
  10. Fahrzeuge mit alternativen Treibstoffen wie Naturgas, Propangas oder Strom sind in Erwägung zu ziehen.
Wasser
  1. Betriebe, die Wasser im Produktionsbetrieb verwenden, müssen mit eigenem Wasserzähler ausgestattet sein. Maßnahmen, die den Wasserverbrauch reduzieren können, sind fortlaufend in Erwägung zu ziehen.

    Betriebe mit eigenem Fuhrpark
  2. Fahrzeuge sind mit Reinigungsmitteln der YL-Gruppe <= 1 zu reinigen.
  3. Eigene Waschanlagen/-plätze sind mit einer öffentlich genehmigten Abwasserreinigungsanlage mit eigenem Öl- und Benzinabscheider sowie Sandfang auszustatten. Zur Benutzung dieser sind Betriebsanleitungen auszuhängen.
Estetik
  1. Der Betrieb hat für eine geeignete Instandhaltung der Gebäude und Außenanlagen zu sorgen.