| Allgemein |
- Der Betrieb soll Ziele seiner Umweltarbeit definieren.
- Der Betrieb soll ein internes Kontrollsystem in den Bereichen Gesundheit,
Umweltschutz und Sicherheit etabliert haben, das auch in der Praxis
funktioniert.
- Alle behördlich festgesetzten Grenzwerte für feste, flüssige und
gasförmige Emissionen sind einzuhalten.
- Alle Mitarbeiter sind fortlaufend über Maßnahmen informiert zu halten
und in geeigneter Weise zu motivieren, um die Arbeitsplatzverhältnisse
zu verbessern und den Betrieb umweltfreundlicher zu machen.
- Jeder Betrieb hat einen Umweltbeauftragten namentlich bekanntzugeben.
Seine Aufgabe umfasst u.a. die Verfassung des jährlichen Umweltberichtes,
Aktionen im Umweltbereich zu setzen und Mitarbeiter und Geschäftsleitung
laufend zu informieren.
- Am Anfang jedes Jahres (Jänner, Februar) hat die Firma einen
Umweltbericht mit Aktionsplan zu publizieren und an Angestellte und
Geschäftsleitung zu verteilen. Der Umweltbericht ist auch an die
für Umweltangelegenheiten zuständige Behörde binnen 1.
März zu senden. Der Inhalt dieses Berichtes umfasst außer
umweltrelevanten Daten auch Maßnahmen im Bereich Gesundheit und
Sicherheit. Teil des Aktionsplans sind auch geplante Maßnahmen
des laufenden Jahres (siehe auch Vorlage vom Internet)
|
| Arbeitsplatz |
- Der Betrieb soll Personal besitzen, das für die Gesundheit und
Sicherheit der Angestellten zuständig ist (Betriebsarzt).
- Betriebslokale müssen über eine ausreichende Lüftung
verfügen. Ventilationsanlagen müssen regelmäßig
gereinigt und gewartet werden.
- Mindestens einmal pro Jahr sind Mitarbeitergespräche zu führen.
- Alle Arbeiten sind so zu gestalten, daß sie für Arbeitnehmer
so wenig wie möglich eintönig sind. Körperhaltung und
Art der Arbeit sind so flexibel wie möglich zu gestalten.
- Der Betrieb soll physische Aktivitäten (Sport) der Angestellten
soweit wie möglich unterstützen.
Produktionsbetriebe / Handwerksbetriebe
- Der Betrieb muß für Gesundheit und Sicherheit zuständiges
Personal besitzen (Betriebsarzt).
- Schutzkleidung muß in ausreichender Anzahl und Qualität
vorhanden sein.
- Alle Angestellten müssen eine Grundausbildung in Erste-Hilfe
absolviert haben. Auffrischungskurse sind mindestens jedes zweite Jahr
durchzuführen.
|
| Einkauf und Materialverbrauch |
- Beim Einkauf sind solche Waren und Dienstleistungen zu bevorzugen,
die eine geringstmögliche Umwelbelastung mit sich führen.
- Alle Hauptlieferanten haben vom Betrieb definierte Kriterien zu erfüllen
und die Erfüllung dieser Kriterien zu dokumentieren.
- Umweltfreundliche Büroartikel sind bevorzugt zu verwenden. Produkte
mit anerkannten Umweltzertifikaten (Blauer Engel, EU-Umweltblume,
Nordischer Schwan, österreichisches Umweltzeichen,
usw. ) sind zu bevorzugen. Maßnahmen, die zu einer reduzierten
Umweltbelastung führen (doppelseitiges Kopieren, E-Mail anstelle
von Briefpost), sind im Bürobereich einzuführen.
Neubau / Renovierung
- Geschäftslokale sind so zu gestalten, daß das Areal effektiv
und flexibel genutzt werden kann.
- Materialien und Lüftungsinstallationen sind so zu wählen,
daß ein zufriedenstellendes Innenklima erreicht wird.
- Materialien mit langer Haltbarkeit und solche, die leicht wiederverwendet
oder -verwertet werden können, sind zu bevorzugen.
- Flexible Heizungssysteme, wie zum Beispiel Niedrigtemperatur - Fußbodenheizungen,
sollten bevorzugt verwendet werden. Erneuerbare Energien sollen bei
Neu- bzw. Umbauten in Erwägung gezogen werden.
|
| Abfall |
- Einwegartikel sind soweit wie möglich zu vermeiden.
- Lieferanten sind anzuweisen, die Verpackungsmenge soweit wie möglich
zu reduzieren oder wenn möglich Waren in Mehrweggebinden anzuliefert.
Ist das nicht möglich, soll Verpackung verwendet werden, die wiederverwertet
werden kann. In diesem Fall sollte der Lieferant ersucht werden, die
Verpackung wieder mitzunehmen.
- Jeder Betrieb hat mindestens drei Maßnahmen in die Wege zu leiten,
um die Abfallmenge zu reduzieren. Im Falle einer Rezertifizierung sind
mindestens 2 zusätzliche Maßnahmen zu dokumentieren.
- Der Umweltverantwortliche hat die Befolgung der Anweisungen für
Abfall regelmäßig zu kontrollieren. Zweimal pro Jahr ist
eine genaue Kontrolle der Abfallpraxis durchzuführen. Im Fall einer
Abweichung sind Sofortmaßnahmen einzuleiten.
- Der Betrieb hat die lokal zu Verfügung stehenden Möglichkeiten
zur Abfallentsorgung und Mülltrennung zu benutzen. Wiederverwertbare
Fraktionen wie organischer Abfall, Pappe, Papier, Plastik, elektrische
Artikel, Glas, usw. sind getrennt zur Entsorgung abzuliefern.
- Spezialabfall ist in geeigneter Weise zu lagern und an Sondermüll-Entsorgungsunternehmen
zu übergeben.
- Wenn möglich sind 60% der Abfallsmenge wiederzuverwerten.
- Alle Angestellten sind über die innerbetrieblichen Abfallmaßnahmen
mittels Aussendung zu informieren.
|
| Energie |
- Der Energieverbrauch ist kontinuierlich zu überwachen.
- Der Betrieb hat eine einfache Energiesparanalyse durchzuführen
und eine Liste mit möglichen Maßnahmen zu erarbeiten. Maßnahmen,
die eine Amortisationszeit von bis zu 2 Jahren aufweisen, sind durchzuführen
(auch für Betriebe in gemieteten Lokalen).
- Beträgt der Energieverbrauch des Unternehmens (ohne Transport)
unter 200.000 kWh pro Jahr, so kann von einer einfachen Energieanalyse
abgesehen werden. In diesem Falle ist die Energieeffizient durch Verwendung
der Checkliste des Umweltleuchtturms (www.fyrtaarn.net) nachzuweisen.
Maßnahmen mit einer Amortisationszeit von bis zu 2 Jahren sind
durchzuführen.
- Umweltfreundliche Energiequellen sind unter (annähernd) gleichen
Voraussetzungen zu bevorzugen.
|
| Transport |
- Angestellte sollen dazu aufgefordert werden, Verkehrsmittel des Umweltverbundes
(Fahrrad, zu Fuß gehen, öffentliche Verkehrsmittel) zu verwenden,
oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Umweltfreundliches Pendeln ist finanziell
zu unterstützen.
- Telefon- und Videokonferenzen können das Verkehrsaufkommen reduzieren
und sind gegenüber herkömmlichen Treffen in Erwägung zu ziehen.
- Betriebe in Stadtzentren sollen nicht mehr Parkplätze haben als
für den eigenen Betrieb notwendig sind.
Betriebe mit eigenem Fuhrpark
- Unnötiger Verkehr ist durch geeignete Logistik zu verhindern.
- Andere Firmen sind zu kontaktieren, um Möglichkeiten der gemeinsamen
Nutzung von Fahrzeugen auszuloten.
- Der Treibstoffverbrauch jedes einzelnen Fahrzeuges ist kontinuierlich
zu überwachen. Geeignete Maßnahmen sind zu ergreifen, um unnötig
hohen Verbrauch zu verhindern.
- Alle Fahrer sind anzuweisen, Motoren nicht im Leerlauf laufen zu lassen.
- Bei allen Fahrzeugen ist zu ermitteln, ob eine Motorheizung eingebaut
werden kann/soll. Motorheizungen sind im Winterhalbjahr zu verwenden,
um die Kaltlaufphase des Motors zu reduzieren, in der der Treibstoffverbrauch
und die Schadstoffemissionen am höchsten sind.
- Alle Fahrzeuge sollen im Winter mit Winterreifen ohne Spikes ausgestattet
sein.
- Fahrzeuge mit alternativen Treibstoffen wie Naturgas, Propangas oder
Strom sind in Erwägung zu ziehen.
|
| Wasser |
- Betriebe, die Wasser im Produktionsbetrieb verwenden, müssen mit
eigenem Wasserzähler ausgestattet sein. Maßnahmen, die den Wasserverbrauch
reduzieren können, sind fortlaufend in Erwägung zu ziehen.
Betriebe mit eigenem Fuhrpark
- Fahrzeuge sind mit Reinigungsmitteln der YL-Gruppe <= 1 zu reinigen.
- Eigene Waschanlagen/-plätze sind mit einer öffentlich genehmigten
Abwasserreinigungsanlage mit eigenem Öl- und Benzinabscheider sowie
Sandfang auszustatten. Zur Benutzung dieser sind Betriebsanleitungen
auszuhängen.
|
| Estetik |
- Der Betrieb hat für eine geeignete Instandhaltung der Gebäude und
Außenanlagen zu sorgen.
|